Muskelaufbau auf Rezept

Oft wird das medizinische Gerätetraining als Rehamaßnahme von den Kassen unterstützt. Gerne informieren wir Sie über die Antragsformalitäten.
Gerätegestützte Krankengymnastik/ KG Gerät
Eine ideale Ergänzung anderer Therapieformen
Ursprünglich für Spitzensportler entwickelt, ergänzt die "gerätegestützte Krankengymnastik" (im Folgenden KGG) als Trainingstherapie heute die Einzeltherapie (z.B. Manuelle Therapie) ideal bei fast allen orthopädischen, chirurgischen und selbst bei neurologischen Beschwerden.
Die medizinische Trainingstherapie wird individuell nach Ihren Bedürfnissen entweder als Aufbautraining oder als Therapie eingesetzt.
Individuelle Konzepte - Persönliche Erfolge
Das Ziel der KGG ist der Ausgleich von zu schwacher oder im Missverhältnis stehender Muskulatur (Dysbalancen) durch ein individuelles medizinisches Aufbautraining, vergleichbar einem Personal Training bei Gesunden. Nach einer detaillierten Befunderhebung erstellt Ihr Therapeut einen Trainingsplan. Die Übungen finden unter ständiger Anleitung unserer speziell ausgebildeten Physiotherapeuten statt.
Nach dem aktuellen Stand Ihres Krankheits-Levels kommt ein individuelles Konzept zur Anwendung:
- Level I: Schmerztherapie als Heilmittel
(ärztlich oder/und physiotherapeutisch, z.B. Manuelle Therapie, Massage, Wärmetherapie, Elektrotherapie) - Level II: Funktionswiederherstellung als Heilmittel
(physiotherapeutisch, z.B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik) - Level III: Rekonditionierung als Heilmittel
(physiotherapeutisch, z.B. Krankengymnastik am Gerät (KGG)) - Level IV: Weiterführende Reha-Prävention als verordneter Sport
(z.B. als Funktionstraining oder Rehabilitationsport)
Gerätegestütze Krankengymnastik auf Rezept
Die KGG wird vom Arzt als Kassenleistung und Privat verordnet. Eine Therapieeinheit dauert 45-60 Minuten. Je nach Bedarf sind auf 3 Rezepten á 6 Therapieeinheiten insgesamt 18 Einheiten verordnungsfähig (bei Privatversicherten keine Beschränkung auf 18 Einheiten).
Nach der Therapieserie und einem anschließenden behandlungsfreien Intervall von 6 Wochen oder bei einer neuen Diagnose ist die KGG jederzeit wieder verordnungsfähig, sofern die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Natürlich können Sie die KGG auch ohne ärztliche Verordnung als Privatzahlerleistung von uns bekommen, wenn Sie schon Kunde bei uns sind.
Bei Neukunden erbitten wir von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Facharzt ein Unbedenklichkeitsattest für Sie.

